Auch bei kurzfristiger Einkommensveränderung durch Kurzarbeit bleibt der geschuldete Unterhalt bestehen. Liegt hierfür ein Unterhaltstitel vor droht auch die Zwangsvollstreckung. Deshalb ist es nun wichtig zumindest eine Stundung mit dem Unterhaltsgläubiger zu vereinbaren oder auch eine vorübergehende Reduzierung. Ist das nicht möglich muss aber frühzeitig ein Antrag auf Abänderung gestellt werden, damit dann wenn es sich abzeichnet, dass sich das Einkommen nicht nur vorübergehend reduziert auch der Unterhalt angepasst wird.