Baurecht in der Corona-Krise

Die Baustelle steht still, Material wird nicht geliefert, Bauarbeiter fallen aus oder können nicht zur Baustelle anreisen.

Jetzt ist es wichtig eine richtige Behinderungsanzeige zu schreiben und darlegen zu können wie sich die Corona bedingte Verzögerung auf den ursprünglichen Terminplan auswirkt. Hierzu muss der Leistungsstand unbedingt festgestellt werden.

Ob Entschädigungsansprüche bestehen, wenn das Nachfolgegewerk nicht rechtzeitig beginnen kann weil das Vorgewerk wegen höherer Gewalt nicht rechtzeitig fertig geworden ist ist im Einzelfall zu klären. Hier kommt es auch darauf an, inwieweit der Auftraggeber Einfluss auf die geänderten Umstände nehmen konnte oder musste.

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